20.02.2012
Aufstellung der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes
![]()
Aufstellung der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen
– Vorbehaltsplanung für Biogasanlagen
Die Stadt Meppen beabsichtigt, im Rahmen der 95. Änderung den Flächennutzungsplan der Stadt Meppen mit dem Ziel zu ändern bzw. zu ergänzen, im Hinblick auf den Tatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für privilegierte Biogasanlagen im Außenbereich die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (Vorbehaltsplanung) zu erreichen.
mehr...
















