20.02.2012
Bauleitplanung der Stadt Meppen
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9. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Zwischen Hinterstraße, Hasestraße, Emsstraße, Am neuen Markt und Nagelshof“
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Meppen beabsichtigt, im Bereich zwischen den Straßen „Zum Stadtgraben“, „Am Neuen Markt“, „Nagelshof“ und „Hinterstraße“ die Festsetzungen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 mit dem Ziel der Erweiterung des Flächenangebotes für Einzelhandels- und/oder Dienstleistungseinrichtungen an der Hinterstraße zu ändern.
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