Fußgängerzone - Antrag auf Enteignung abgelehnt
Der Antrag der Stadt Meppen auf Enteignung einer 34 Quadratmeter großen Fläche im Eingangsbereich Hinterstraße/Nicolaus-Augustin-Straße ist abgelehnt worden. Damit müssen die Pläne für die Sanierung der Fußgängerzone in diesem Bereich überarbeitet werden.
Anfang des Jahres hat die Stadt Meppen beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport einen Antrag auf Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung für das Grundstück zwischen dem Optiker Vollmer und Quick-Schuh, welches derzeit als Stellplatz für zwei Autos genutzt wird, gestellt. „Die Städteplaner im Wettbewerb zur Fußgängerzone haben sich intensiv mit diesem Thema befasst. Ein wesentliches Element der aktuellen Pläne war hier, die fußläufige Verbindung vom Parkplatz am Neuen Markt und vom Stadtwall zum Marktplatz zu verbessern. Damit sollten Besucher- und Käuferströme besser geleitet und letztlich Kaufkraft in diesen Bereichen gebunden werden“, nennt Erster Stadtrat Bernd Ostermann einen Grund für das städtische Vorgehen.
„Die abgestellten Autos stellen auch nach Auffassung der Planer eine optische und tatsächliche Barriere dar, die den Stadtraum verengt und zudem nicht dem Charakter einer Fußgängerzone entspricht“, erläutert Ostermann weiter. Im Rahmen der Sanierung der Fußgängerzone sollten an dieser Stelle, also am Übergang vom Fahrverkehr zum fußläufigen Verkehr, ein Platz gestaltet, ein Baum gepflanzt sowie Sitzgelegenheiten und ein Fahrradstand mit mehreren Fahrradbügeln aufgestellt werden. „Da die Eigentümerin der Teilfläche keine Bereitschaft zeigte, die Fläche zu verkaufen, hatte die Stadt den Weg des Enteignungsverfahrens gewählt“, so Ostermann.
Das zuständige Landesministerium hat jetzt den Beschluss im Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren samt zehnseitiger Begründung mitgeteilt. Demnach wurde der Antrag der Stadt Meppen auf Enteignung der 34 Quadratmeter großen Teilfläche abgelehnt, da ein über die Umsetzung des Bebauungsplanes hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse nicht ersichtlich ist. „Das Ergebnis des Verfahrens ist bedauerlich, aber zu akzeptieren“, betont Ostermann, der darauf hinweist, dass nicht angedacht sei, den Beschluss anzufechten.
„Die abgestellten Autos stellen auch nach Auffassung der Planer eine optische und tatsächliche Barriere dar, die den Stadtraum verengt und zudem nicht dem Charakter einer Fußgängerzone entspricht“, erläutert Ostermann weiter. Im Rahmen der Sanierung der Fußgängerzone sollten an dieser Stelle, also am Übergang vom Fahrverkehr zum fußläufigen Verkehr, ein Platz gestaltet, ein Baum gepflanzt sowie Sitzgelegenheiten und ein Fahrradstand mit mehreren Fahrradbügeln aufgestellt werden. „Da die Eigentümerin der Teilfläche keine Bereitschaft zeigte, die Fläche zu verkaufen, hatte die Stadt den Weg des Enteignungsverfahrens gewählt“, so Ostermann.
Das zuständige Landesministerium hat jetzt den Beschluss im Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren samt zehnseitiger Begründung mitgeteilt. Demnach wurde der Antrag der Stadt Meppen auf Enteignung der 34 Quadratmeter großen Teilfläche abgelehnt, da ein über die Umsetzung des Bebauungsplanes hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse nicht ersichtlich ist. „Das Ergebnis des Verfahrens ist bedauerlich, aber zu akzeptieren“, betont Ostermann, der darauf hinweist, dass nicht angedacht sei, den Beschluss anzufechten.
erstellt am 19.07.2012













