Bekanntmachungen
05.05.2012
Bauleitplanung der Stadt Meppen
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 – A der Stadt Meppen,
Baugebiet: „Südöstlicher Siedlungsrand Meppen“
Die Stadt Meppen beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 92 – A, Baugebiet: „Südöstlicher Siedlungsrand Meppen“, als einfachen Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Durch planungsrechtliche Festsetzungen soll erreicht werden, dass die Geruchsbelastung im Bereich der südöstlich gelegenen innerstädtischen Wohnbebauung durch tierhaltende Betriebe nicht weiter ansteigt und, soweit rechtlich zulässig, perspektivisch reduziert wird.
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17.04.2012
Öffentliche Ausschreibung
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Öffentliche Ausschreibung zur Räumung von Vererdungsbeeten und Verwertung der Klärschlammerde.
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17.04.2012
Bekanntmachung der Stadt Meppen
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Es wird darauf hingewiesen, dass im Amtsblatt des Landkreises Emsland Nr. 8/2012 vom 30.03.2012 die nachstehend aufgeführte Satzung der Stadt Meppen veröffentlicht wurde:
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07.04.2012
Bauleitplanung der Stadt Meppen
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2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 92.1 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Südliche Erweiterung Feld-kamp“
Vereinfachte Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Meppen beabsichtigt, im Bereich der geplanten Änderung die Festsetzungen für eine bessere bauliche Nutzung zu ändern und die Grundstücksgrößen zu reduzieren. Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 92.1 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Südliche Erweiterung Feldkamp“, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB möglich.
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07.04.2012
Bauleitplanung der Stadt Meppen
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1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 154 der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn, Baugebiet: „Im Ortskern“
Vereinfachte Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Meppen beabsichtigt, eine im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesene Straßenverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Bushaltestelle aufzuheben, da durch die neu angelegten Bushaltestellen diese Fläche an der Apeldorner Hauptstraße nicht mehr benötigt wird. Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 154 der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn, Baugebiet: „Im Ortskern“, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB möglich.
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