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Zuschüsse und Jugendmaßnahmen

Zuschüsse und Jugendmaßnahmen

Zuschüsse

a) Allgemeines

Gefördert werden können Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften, die auf Bundes-, Landes- oder auf örtlicher Ebene anerkannt sind. DieTeilnehmer müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Meppen haben. Alle Maßnahmen müssen von einem anerkannten volljährigen Gruppenleiter mit gültigem Jugendgruppenleiterausweis oder Pädagogen durchgeführt werden. Alle Maßnahmen sind schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 01.04. des Jahres unter Angabe des Zeitraumes und der Teilnehmerzahl, bei Zeltlagern auch unter Angabe des Lagerplatzes anzumelden und spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme abzurechnen. Bei der Abrechnung von Einzelmaßnahmen sind die dafür vorgesehenen Vordrucke zu verwenden.

b) Förderungsfähige Maßnahmen

Zuschüsse werden gewährt für

  • Jugendwanderungen, -fahrten und -lager
  • Internationale Begegnungen
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Gruppenleitern
  • Außerschulische Bildungsmaßnahme
  • Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und Geräten für den allgemeinen Gruppenbedarf
  • Soziale Härtefälle

Die Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Stadt Meppen erhalten Sie hier.
Ferner können Sie ab sofort auch das neue Kontaktformular zur Voranmeldung einer Förderung nutzen.



Spielmobilanhänger
Spielmobil
Wir verleihen gegen eine geringe Gebühr für Kindergeburtstage, Kindergartenfeste, Straßenfeste z.B. Pedalos, Rasenskier, Gymnastikreifen, Hüpfbälle, Schwungtuch, Stelzen, Kriechtunnel. Nähere Informationen zur Ausstattung, Verfügbarkeit und zum Reservierungsformular erhalten Sie hier.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Bildung, Familie, Jugend und Sport
Marlene Schulten
Tel.: 05931 / 409411
Fax: 05931 / 409412
E-Mail: m.schulten@meppen.de



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