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Ansprechpartner

Wilhelm Gößling
Stadt Meppen
Stadtbauamt
Kirchstr. 2
49716 Meppen
Telefon: 05931/153-284
Fax: 05931/153-5-284
E-Mail: w.goessling@meppen.de


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Bauordnung

Rathaus
Der Niedersächsische Sozialminister hat der Stadt Meppen mit Wirkung vom 01.01.1991 die Aufgaben einer Unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Innerhalb der Stadt Meppen ist der Fachbereich „Bauordnung“ für die Erledigung dieser Aufgaben zuständig.

Zu den Aufgaben gehören:
  • Beratung von Bauherren, Architekten und sonstigen Bauinteressenten in baurechtlicher, gestalterischer und konstruktiver Hinsicht

  • Prüfung und Genehmigung der Bauanträge, Bauvoranfragen

  • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften des öffentlichen Baurechts

  • Entgegennahme von Bauanzeigen bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen

  • Prüfung und Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen

  • Führen und Fortschreibung des Baulastenverzeichnisses

  • Mitwirkung an Genehmigungsverfahren anderer Behörden, z. B. des Landkreises Emsland - Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Naturschutzgesetz etc.

  • Überwachung von Bautätigkeiten, Überprüfung baurechtswidriger Zustände und ggfs. Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.

  • Sicherung und Einhaltung des öffentlichen Baurechts

    Der Fachbereich Bauordnung berät Sie gern über folgende Themen:
    - Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
    - Bauvoranfrage / Bauvorbescheid
    - Baugenehmigungsverfahren nach § 75 NBauO
    - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 75 a NBauO
    - Genehmigungsfreies Bauen für Wohngebäude
    - Genehmigung von Werbeanlagen
    - Teilbaugenehmigungen
    - Abgeschlossenheitsbescheinigungen
    - Grundstücksteilungen
    - Baulasten

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