Förderung
Förderung von eigengenutztem Wohneigentum für Familien/Alleinerziehende mit mind. einem Kind unter 18 Jahren
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die allein oder mit ihrer Familie, ihrem Partner von der Stadt Meppen oder in einem Baugebiet, in dem die Bauplatzvergabe über die Stadt Meppen erfolgt, ein Baugrundstück zur Eigennutzung nach dem 01.08.2007 erworben hat oder erwerben wird und ein Kind unter 18 Jahren betreut.
Was wird gefördert?
Erwerb von kommunalen Baugrundstücken, die nach dem 1.8.2007 erworben werden; hierunter fallen auch Grundstücke, die von der NLG in Abstimmung mit der Stadt Meppen im Stadtgebiet verkauft werden. Gefördert wird nur selbstgenutztes Wohneigentum.
Innerhalb welchen Zeitraums wird gefördert?
Gefördert werden Anträge, die bei der Stadt Meppen ab 01.08.2012 eingehen.
Der Antrag muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb des Baugrundstücks (Tag Der Beurkundung) gestellt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Das Einkommen (positive Einkünfte) darf folgende Grenze nicht überschreiten:
• Alleinstehende 45.000 €
• zusammen veranlagte Ehegatten, Personen einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, Personen mit Lebenspartner 60.000 €
Wie wird gefördert?
Die Bewilligung des Förderbetrages erfolgt durch eine einmalige Zahlung:
• je Kind unter 18 (ohne Nachweis der Kindergeldberechtigung) 2.500 €
• es werden auf Antrag auch Kinder berücksichtigt, die innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb des Baugrundstücks (Tag der Beurkundung) geboren werden, sofern die Fördervoraussetzungen, insbesondere die Einkommensgrenzen erfüllt werden und das geförderte Grundstück noch selbstgenutzt ist.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt :
• bei Erwerb von der Stadt unter Anrechnung auf den Grundstückskaufpreis
• bei Erwerb von der NLG in einer Summe nach Vertragsabschluss
• für Kinder, die innerhalb der Frist geboren werden, innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage der Geburtsurkunde
Wo erhalte ich weitergehende Informationen?
Stadt Meppen
Fachbereich Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur- und Marketing
Markt 43
49716 Meppen
Tel. 05931-153283
Notwendige Unterlagen: • Antragsformular
• Einkommenssteuererklärung(en) des Antragsstellers und /oder Partner
• Ausnahmsweise Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Nachweis über Lohnersatzleistungen
• Kopie des Kaufvertrags (bei Erwerb von der NLG)
Weitere Förderungen für Familien
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die allein oder mit ihrer Familie, ihrem Partner von der Stadt Meppen oder in einem Baugebiet, in dem die Bauplatzvergabe über die Stadt Meppen erfolgt, ein Baugrundstück zur Eigennutzung nach dem 01.08.2007 erworben hat oder erwerben wird und ein Kind unter 18 Jahren betreut.
Was wird gefördert?
Erwerb von kommunalen Baugrundstücken, die nach dem 1.8.2007 erworben werden; hierunter fallen auch Grundstücke, die von der NLG in Abstimmung mit der Stadt Meppen im Stadtgebiet verkauft werden. Gefördert wird nur selbstgenutztes Wohneigentum.
Innerhalb welchen Zeitraums wird gefördert?
Gefördert werden Anträge, die bei der Stadt Meppen ab 01.08.2012 eingehen.
Der Antrag muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb des Baugrundstücks (Tag Der Beurkundung) gestellt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Das Einkommen (positive Einkünfte) darf folgende Grenze nicht überschreiten:
• Alleinstehende 45.000 €
• zusammen veranlagte Ehegatten, Personen einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, Personen mit Lebenspartner 60.000 €
Wie wird gefördert?
Die Bewilligung des Förderbetrages erfolgt durch eine einmalige Zahlung:
• je Kind unter 18 (ohne Nachweis der Kindergeldberechtigung) 2.500 €
• es werden auf Antrag auch Kinder berücksichtigt, die innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb des Baugrundstücks (Tag der Beurkundung) geboren werden, sofern die Fördervoraussetzungen, insbesondere die Einkommensgrenzen erfüllt werden und das geförderte Grundstück noch selbstgenutzt ist.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt :
• bei Erwerb von der Stadt unter Anrechnung auf den Grundstückskaufpreis
• bei Erwerb von der NLG in einer Summe nach Vertragsabschluss
• für Kinder, die innerhalb der Frist geboren werden, innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage der Geburtsurkunde
Wo erhalte ich weitergehende Informationen?
Stadt Meppen
Fachbereich Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur- und Marketing
Markt 43
49716 Meppen
Tel. 05931-153283
Notwendige Unterlagen: • Antragsformular
• Einkommenssteuererklärung(en) des Antragsstellers und /oder Partner
• Ausnahmsweise Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Nachweis über Lohnersatzleistungen
• Kopie des Kaufvertrags (bei Erwerb von der NLG)
Weitere Förderungen für Familien






