Zensus2011
Was ist der Zensus2011?
Im Jahr 2011 wurden europaweit Volks- und Wohnungszählungen mit dem Stichtag 09.05.2011 durchgeführt – sozusagen eine Inventur der Bevölkerung und Gebäude eines Landes. Grundlage für diese Volks- und Wohnungszählungen ist das neue Zensusgesetz, welches die Bundesregierung aufgrund der EU Verordnung (EG 763/2008) erlassen hat.
Im Gegensatz zur letzten Volkszählung, in der jeder Bürger befragt wurde, wurde beim Zensus2011, als Alternative zur herkömmlichen Volkszählung, ein registergestützter Zensus entwickelt. Dabei wurden vorhandene Daten in Personenregistern, z.B. bei Melde- und Finanzämtern, abgeglichen und durch Stichproben auf Richtigkeit überprüft. Die Stichprobenprüfung erfolgte durch eine sogenannte Haushaltebefragung bei ca. 10% der Bevölkerung. Nach einem Zufallsverfahren wurden bestimmte Anschriften vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie (LSKN) ausgewählt und die dort wohnenden Personen befragt.
Außerdem wurde noch eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern durchgeführt, da es hierzu keine flächendeckenden Register gibt.
Bei allen Befragungen bestand gem. § 18 Absatz 2 des Zensusgesetztes (ZensG) eine Auskunftspflicht.
Warum einen Zensus2011?
Der Zensus verfolgt zwei wesentliche Ziele. Zum einen dient der Zensus zur Feststellung aktueller amtlicher Einwohnerzahlen, welche für unterschiedliche Bereiche von großer Bedeutung ist. So erfolgt beispielsweise die Berechnung des Länderfinanzausgleichs, die Einteilung von Wahlkreisen oder die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat anhand der amtlichen Einwohnerzahlen.
Zum anderen liefert der Zensus viele wichtige Informationen über die Bevölkerung (z. B. Wohnraum, Religionszugehörigkeit, Bildung, Erwerbsleben). Diese Daten dienen in den nächsten Jahren als Grundlage für politische Planungen und Entscheidungen.
Die letzten Volkszählungen in Deutschland fanden 1987 (alte Bundesländer) bzw. 1981 (neue Bundesländer) statt. Die darauf basierenden amtlichen Einwohnerzahlen weichen in einigen Regionen zum Teil erheblich von der Realität ab. Das Statistische Bundesamt geht derzeit von einer Überzeichnung der Bevölkerungszahl aus.
Erhebungsstelle in der Stadt Meppen
In der Stadt Meppen wurde für die Durchführung des Zensus bis zum Mai 2012 eine eigene Erhebungsstelle eingerichtet, die nach den strengen Vorgaben des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) den Zensus2011 durchführte.
Im Rahmen der Haushaltsstichprobe wurden insgesamt ca. 3.400 Personen in ca. 1.000 Haushalten von eingesetzten ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten (Interviewern) persönlich befragt. Zusätzlich fand eine Erhebung in den sogenannten Sonderbereichen statt.
Statistische Auswertung und Ergebnisse der Daten
Die gewonnen Daten wurden an den LSKN und von dort schließlich zur Zusammenführung an das Statistische Bundesamt weiter geleitet. Eine Verarbeitung der Daten in der Erhebungsstelle fand nicht statt.
Die Aufbereitung, Prüfung und Zusammenführung der Auswertungsergebnisse ist sehr aufwändig und nimmt entsprechend viel Zeit in Anspruch.
Nach dem derzeitigen Stand werden am 31. Mai 2013 die neuen amtlichen Einwohnerzahlen sowie erste Gemeindeergebnisse des Zensus bekanntgegeben.
Die detaillierten Auswertungen folgen voraussichtlich Anfang 2014.
Herzstück der Ergebnisveröffentlichung bildet die Zensusdatenbank. Über die freizugängliche Internetseite www.zensus2011.de sind die Ergebnisse des Zensus für jedermann kostenfrei abrufbar.
Im Jahr 2011 wurden europaweit Volks- und Wohnungszählungen mit dem Stichtag 09.05.2011 durchgeführt – sozusagen eine Inventur der Bevölkerung und Gebäude eines Landes. Grundlage für diese Volks- und Wohnungszählungen ist das neue Zensusgesetz, welches die Bundesregierung aufgrund der EU Verordnung (EG 763/2008) erlassen hat.
Im Gegensatz zur letzten Volkszählung, in der jeder Bürger befragt wurde, wurde beim Zensus2011, als Alternative zur herkömmlichen Volkszählung, ein registergestützter Zensus entwickelt. Dabei wurden vorhandene Daten in Personenregistern, z.B. bei Melde- und Finanzämtern, abgeglichen und durch Stichproben auf Richtigkeit überprüft. Die Stichprobenprüfung erfolgte durch eine sogenannte Haushaltebefragung bei ca. 10% der Bevölkerung. Nach einem Zufallsverfahren wurden bestimmte Anschriften vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie (LSKN) ausgewählt und die dort wohnenden Personen befragt.
Außerdem wurde noch eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern durchgeführt, da es hierzu keine flächendeckenden Register gibt.
Bei allen Befragungen bestand gem. § 18 Absatz 2 des Zensusgesetztes (ZensG) eine Auskunftspflicht.
Warum einen Zensus2011?
Der Zensus verfolgt zwei wesentliche Ziele. Zum einen dient der Zensus zur Feststellung aktueller amtlicher Einwohnerzahlen, welche für unterschiedliche Bereiche von großer Bedeutung ist. So erfolgt beispielsweise die Berechnung des Länderfinanzausgleichs, die Einteilung von Wahlkreisen oder die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat anhand der amtlichen Einwohnerzahlen.
Zum anderen liefert der Zensus viele wichtige Informationen über die Bevölkerung (z. B. Wohnraum, Religionszugehörigkeit, Bildung, Erwerbsleben). Diese Daten dienen in den nächsten Jahren als Grundlage für politische Planungen und Entscheidungen.
Die letzten Volkszählungen in Deutschland fanden 1987 (alte Bundesländer) bzw. 1981 (neue Bundesländer) statt. Die darauf basierenden amtlichen Einwohnerzahlen weichen in einigen Regionen zum Teil erheblich von der Realität ab. Das Statistische Bundesamt geht derzeit von einer Überzeichnung der Bevölkerungszahl aus.
Erhebungsstelle in der Stadt Meppen
In der Stadt Meppen wurde für die Durchführung des Zensus bis zum Mai 2012 eine eigene Erhebungsstelle eingerichtet, die nach den strengen Vorgaben des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) den Zensus2011 durchführte.
Im Rahmen der Haushaltsstichprobe wurden insgesamt ca. 3.400 Personen in ca. 1.000 Haushalten von eingesetzten ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten (Interviewern) persönlich befragt. Zusätzlich fand eine Erhebung in den sogenannten Sonderbereichen statt.
Statistische Auswertung und Ergebnisse der Daten
Die gewonnen Daten wurden an den LSKN und von dort schließlich zur Zusammenführung an das Statistische Bundesamt weiter geleitet. Eine Verarbeitung der Daten in der Erhebungsstelle fand nicht statt.
Die Aufbereitung, Prüfung und Zusammenführung der Auswertungsergebnisse ist sehr aufwändig und nimmt entsprechend viel Zeit in Anspruch.
Nach dem derzeitigen Stand werden am 31. Mai 2013 die neuen amtlichen Einwohnerzahlen sowie erste Gemeindeergebnisse des Zensus bekanntgegeben.
Die detaillierten Auswertungen folgen voraussichtlich Anfang 2014.
Herzstück der Ergebnisveröffentlichung bildet die Zensusdatenbank. Über die freizugängliche Internetseite www.zensus2011.de sind die Ergebnisse des Zensus für jedermann kostenfrei abrufbar.






