Soziales, Familien
Meppen ist eine kinderreiche und daher junge Stadt. Familien wissen die hohe Lebensqualität, die attraktive Lage im Grünen und das stabile soziale Umfeld zu schätzen.
Das dichte Netz von Kindertagesstätten und sonstigen Betreuungsangeboten ist ein wichtiger Standortfaktor und belegt die Familienfreundlichkeit.
Aber auch für die Senioren gibt es vielfältige Möglichkeiten und Angebote. Angesichts des demographischen Wandels ist die Infrastruktur den Bedürfnissen älterer Menschen anzupassen. Meppen hält daher bereits jetzt ein vielfältiges Angebot für das Wohnen im Alter vor.
Das Gesundheitswesen in Meppen ist vorbildlich. Während manche Kommune über Ärztemangel klagt, gibt es in Meppen eine umfangreiche und fachkundige Gesundheitsversorgung. Neben zahlreichen Allgemeinmedizinern und therapeutischen Berufen haben sich in der emsländischen Kreisstadt auch viele Fachärzte niedergelassen Daneben bietet das Krankenhaus Ludmillenstift Fachkompetenz und eine moderne medizinische Ausstattung. Durch verschiedene An- und Umbaumaßnahmen wurde das Krankenhaus in den vergangenen Jahren beträchtlich vergrößert und ist heute medizinisches Zentrum für das gesamte Emsland.
Arbeitslosengeld II
Die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wird allen erwerbsfähigen Hilfesuchenden gewährt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen sicherstellen können und die die Hilfen nicht von Anderen, insbesondere von Angehörigen oder den Trägern anderer Sozialleistungen erhalten. Bei Personen, die in Bedarfsgemeinschaft leben, wird auch das Einkommen und Vermögen des Partners berüksichtigt. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen dabei vorrangig die eigene Arbeitskraft einsetzen und haben alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
Der Landkreis Emsland (Optionskommune nach § 6 a SGB II) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als alleiniger Träger für sämtliche Aufgaben nach dem SGB II anstelle der Agentur für Arbeit zugelassen.
In die Durchführung dieser Grundsicherungsleistungen wurde die Stadt Meppen durch Heranziehungsvertrag eingebunden. Hier erfolgt die Erst- u. Auswegberatung sowie die Leistungsgewährung einschließlich der Durchführung der Sozialversicherung für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Meppen haben. Der Landkreis erbringt schwerpunktmäßig aktivierende Leistungen wie z.B. die Arbeitsvermittlung, die Stellenakquise sowie die Planung und Durchführung notwendiger Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen, Gewährung von Lohnkostenzuschüssen und die Zuweisung von "Starterjobs".
Nähere Informationen zum Thema SGB II (Arbeitslosengeld II) finden Sie unter www.emsland.de und www.zfa-emsland.de sowie auf der Homepage des Bundesministeriums Arbeit und Soziales.
Bildungs- und Teilhabepaket
Ab sofort können für Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere Schüler(innen), die nach dem
- Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
- Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder analoge Leistungen für Asylbewerber) oder
- Wohngeldgesetz (WoGG) oder
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für den Kinderzuschlag leistungsberechtigt sind.
Leistungen gibt es für:
1. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler(innen) und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
2. Schulbedarf für Schüler(innen)
3. Schülerbeförderungskosten für Schüler(innen)
4. Lernförderung für Schüler(innen)
5. Zuschuss zum Mittagessen für Schüler(innen) und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Nähere Informationen und die Antragsvordrucke finden Sie unter www.emsland.de.
Das dichte Netz von Kindertagesstätten und sonstigen Betreuungsangeboten ist ein wichtiger Standortfaktor und belegt die Familienfreundlichkeit.
Das Gesundheitswesen in Meppen ist vorbildlich. Während manche Kommune über Ärztemangel klagt, gibt es in Meppen eine umfangreiche und fachkundige Gesundheitsversorgung. Neben zahlreichen Allgemeinmedizinern und therapeutischen Berufen haben sich in der emsländischen Kreisstadt auch viele Fachärzte niedergelassen Daneben bietet das Krankenhaus Ludmillenstift Fachkompetenz und eine moderne medizinische Ausstattung. Durch verschiedene An- und Umbaumaßnahmen wurde das Krankenhaus in den vergangenen Jahren beträchtlich vergrößert und ist heute medizinisches Zentrum für das gesamte Emsland.
Arbeitslosengeld II
Die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wird allen erwerbsfähigen Hilfesuchenden gewährt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen sicherstellen können und die die Hilfen nicht von Anderen, insbesondere von Angehörigen oder den Trägern anderer Sozialleistungen erhalten. Bei Personen, die in Bedarfsgemeinschaft leben, wird auch das Einkommen und Vermögen des Partners berüksichtigt. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen dabei vorrangig die eigene Arbeitskraft einsetzen und haben alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
Der Landkreis Emsland (Optionskommune nach § 6 a SGB II) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als alleiniger Träger für sämtliche Aufgaben nach dem SGB II anstelle der Agentur für Arbeit zugelassen.
In die Durchführung dieser Grundsicherungsleistungen wurde die Stadt Meppen durch Heranziehungsvertrag eingebunden. Hier erfolgt die Erst- u. Auswegberatung sowie die Leistungsgewährung einschließlich der Durchführung der Sozialversicherung für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Meppen haben. Der Landkreis erbringt schwerpunktmäßig aktivierende Leistungen wie z.B. die Arbeitsvermittlung, die Stellenakquise sowie die Planung und Durchführung notwendiger Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen, Gewährung von Lohnkostenzuschüssen und die Zuweisung von "Starterjobs".
Nähere Informationen zum Thema SGB II (Arbeitslosengeld II) finden Sie unter www.emsland.de und www.zfa-emsland.de sowie auf der Homepage des Bundesministeriums Arbeit und Soziales.
Bildungs- und Teilhabepaket
Ab sofort können für Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere Schüler(innen), die nach dem
- Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
- Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder analoge Leistungen für Asylbewerber) oder
- Wohngeldgesetz (WoGG) oder
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für den Kinderzuschlag leistungsberechtigt sind.
Leistungen gibt es für:
1. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler(innen) und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
2. Schulbedarf für Schüler(innen)
3. Schülerbeförderungskosten für Schüler(innen)
4. Lernförderung für Schüler(innen)
5. Zuschuss zum Mittagessen für Schüler(innen) und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Nähere Informationen und die Antragsvordrucke finden Sie unter www.emsland.de.




