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Ansprechpartner

Andreas Pothen
Stadt Meppen
Markt 43
49716 Meppen
Telefon: 05931/153-104
Fax: 05931/153-5-104
E-Mail: a.pothen@meppen.de


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Familienprogramm

Familien- und Sozialprogramm der Stadt Meppen


Im Jahre 1985 hat der Rat der Stadt Meppen das „Familienprogramm und finanzielle Vergünstigungen für einkommensschwache Personen (Sozialprogramm)“ beschlossen. Der Familienpass trägt zur Förderung der Familien in Meppen bei. Daneben soll es einkommensschwachen Gruppen erleichtert werden, die öffentlichen Einrichtungen zu nutzen. Gleichzeitig appelliert die Stadt Meppen an alle Organisationen und Institutionen dieser Stadt, ihrerseits zur Förderung der Familien beizutragen.


Förderungsvoraussetzungen

A. Familienprogramm
Familien oder Alleinerziehende mit zwei im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kindern oder mit mindestens einem im Haushalt lebenden schwerbehindertem Kind (Grad der Behinderung mindestens 50). Weitere Voraussetzung ist, dass deren positive Jahreseinkünfte (Bruttoeinkünfte abzügl. Werbungskosten) unter 30.000 € liegen. Für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.000 €.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen, dann wenden Sie sich an das Bürgeramt.

B. Sozialprogramm
Personen und Bedarfsgemeinschaften die Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII haben.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen, dann wenden Sie sich an den Fachbereich Arbeit und Soziales.

Vergünstigungen:


  • Ermäßigter Eintritt (50 %) für das städtische Hallen- und Freibad.
  • 50-prozentige Erstattung des Preises der Monatskarten für die Benutzung von Bussen im Stadtlinienverkehr oder für die aus den jeweiligen Ortsteilen in die Innenstadt fahrenden Linienbusse. Die Fahrkarten sind innerhalb von 9 Monaten nach Erwerb beim Bürgeramt einzureichen.
  • Ermäßigte Einzelkarten für Theater- und Konzertbesuche der Theatergemeinde.
  • Kostenlose Ausstellung des ersten Kinderreisepasses sowie kostenlose Ausstellung von je 4 Geburtsurkunden bei der Anmeldung des Kindes.
  • Ermäßigte Kursgebühren beim Kath. Erwachsenenbildungswerk und der Volkshochschule (keine Ausbildung)
  • Ermäßigte Kursgebühren für Kurse der Kunstschule


Ausstellungsverfahren

Der Berechtigungsschein wird auf Antrag beim Bürgeramt der Stadt Meppen ausgestellt. Das Bürgeramt prüft, ob der Antragsteller/ die Antragstellerin den Hauptwohnsitz in Meppen hat. Die Erfüllung der vorstehenden Förderungsvoraussetzungen ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:

  • Aktueller Einkommenssteuerbescheid oder
  • Bescheid über den Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII
Der Berechtigungsschein wird für ein Kalenderjahr ausgestellt.


Sonstige Vergünstigungen für Familien


  • Förderung bei Erwerb von kommunalen Baugrundstücken für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum
    Hier erhalten Sie das Antragsformular auf Bauförderung.

  • Familien erhalten vorrangig Baugrundstücke von der Stadt

  • Familien mit 3 Kindern unter 18 Jahren, soweit davon ein Kind unter 3 Jahre alt ist oder Familien mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren erhalten eine Vergünstigung bei der Müllabfuhrgebühr. Das gilt auch, wenn im Haushalt ein Pflegebedürftiger wohnt.
    Hier erhalten Sie das Antragsformular.

  • Der Kindergartenbeitrag reduziert sich um jeweils 5 € für jedes weitere Kind im Haushalt. Besuchen Geschwister gleichzeitig eine Kindertagesstätte, ist für das zweite und jedes weitere Kind nur der halbe Beitrag zu zahlen.
    Sofern der Kindergartenbeitrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufgebracht werden kann, kommt eine Kindergarten-Gebührenbefreiung in Betracht.

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