Namen, Wappen, Siegel, Logo
Das Nds. Kommunalverfassungsgesetz enthält die grundsätzlichen Regelungen zur Benennung der Gemeinde und die Nutzung von kommunalen "Hoheitszeichen".
Die genauen Festlegungen ergeben sich durch die vom Rat der Stadt Meppen erlassene Hauptsatzung.
Name und Rechtsstatus
Die Stadt führt den Namen "Stadt Meppen".
§ 1 Abs. 1 der Hauptsatzung
Erläuterung:
Meppen liegt an der Mündung der Flüsse Hase und Nordradde in die Ems und dieses scheint Meppen auch den Namen verliehen zu haben.
"Mappe" ist ein niederdeutsches Wort für Mund, welches auch für Mündungen genutzt wurde und das auch auf den Ortsnamen übertragen worden ist. Für Meppen wird volkstümlich die Übersetzung die "Stadt an den Mündungen" verwandt. Dieses ist jedoch wissenschaftlich nicht erwiesen. 834 wurde Meppen erstmals urkundlich erwähnt. Mit einer Schenkungsurkunde übertrug Kaiser Ludwig der Fromme die Missionszelle Meppen dem Kloster Corvey.
Die Stadt Meppen ist als Gemeinde im Sinne des Nds. Kommunalverfassungsgesetz eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (juristische Person).
Mit Beschluss des Landesministeriums wurde ihr zum 02.04.1985 der Rechtsstatus einer selbständigen Gemeinde verliehen. § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung
Wappen
Das Wappen der Stadt zeigt auf goldenem Grund einen Querbalken mit daraufstehendem
Kreuz in roter Farbe.
§ 2 Abs. 1 der Hauptsatzung
Erläuterung:
Das Wappen hat Bezug zum Wappen der Fürstbischöfe von Münster, die einen roten Balken in Gold ohne das Kreuz führten. Zahlreiche münsterländische Städte nahmen jenen roten Balken in ihrem Wappen auf, um damit ihre territoriale Zugehörigkeit anzuzeigen, wählten indes zur Unterscheidung vom landesherrlichen Wappen ein „Beizeichen“ oder variierten die Farben geringfügig. Warum gerade das Tatzenkreuz als das spezielle Meppener Beizeichen gewählt wurde, ist nicht überliefert. Es lässt sich nicht vom lokalen Patron, dem hl. Vitus, herleiten. Möglicherweise könnte eine Verbindung zu der besonderen Verehrung des hl. Kreuzes in Meppen bestehen, immerhin ist schon in einer Urkunde von 1376 die Existenz einer Bruderschaft des hl. Kreuzes in der Stadt bezeugt.
Da 1405 das Meppener Wappen erstmals nachgewiesen werden konnte, ist es wahrscheinlich, dass es im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts entstanden sein könnte.
Dienstsiegel
Das Dienstsiegel enthält das Brustbild des Heiligen Paulus mit dem Schwert in der rechten
und einer Burg in der linken Hand, darunter das Stadtwappen und trägt die Umschrift "Stadt
Meppen".
§ 2 Abs. 3 der Hauptsatzung
(Es ist ein Symbol für die rechtsverbindliche Zeichnung und die Bestätigung der Echtheit von Schriftstücken.)
Erläuterung:
Der Apostel Paulus im Siegel soll nicht den Patron der Meppener Kirche darstellen, sondern jenen des Bistums Münster. Damit wird auf die territoriale Zugehörigkeit der Stadt verwiesen, und nicht von ungefähr erhielt die landesherrliche Burg in Meppen, die Bischof Florenz 1374 errichten ließ, die Bezeichnung „Paulsburg“. Allerdings wird der hl. Paulus normalerweise mit seinen beiden Attributen Schwert und Buch dargestellt. Wenn ihm
im Meppener Siegel nun abweichend an der Stelle des Buches ein Architekturmodell beigegeben worden ist, dann wird dieses wohl auf die fragliche Paulsburg zu beziehen sein.
Banner und Flaggen
Die Stadt Meppen verwendet heute zum einen ein Banner, Blau und Weiß längsgestreift und mit dem Stadtwappen etwas oberhalb der Mitte belegt und zum anderen eine Flagge, Blau-Weiß horizontal geteilt und mit dem Stadtwappen in der Mitte etwas zur Stangenseite belegt.
Nach § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung sind die Farben der Stadt: blau-weiß
Erläuterung:
Seit wann in Meppen blau-weiß gestreifte Banner und Flaggen in Gebrauch sind und warum die Farben Blau und Weiß gewählt wurden, konnte nicht mehr ermittelt werden.
Nähere Erläuterungen zu Stadtwappen, Siegel, Banner und Flaggen können in dem Buch "Meppen in der Geschichte" nachgelesen werden.
Logo der Stadt Meppen
Seit dem Jahr 1991verwendet die Stadt Meppen nebenstehendes Logo .
Es wurde nach einem Ideenwettbewerb als offizielles Logo der Stadt Meppen bestimmt.
Erläuterung:
Die Bögen im Logo nehmen die Silohuetten des historischen Meppener Rathauses aus dem Jahre 1408 wieder auf und stellen damit die Verbindung zwischen der alten und der neuen Stadt Meppen her. Die verschiedenen Farbstriche sollen die Verbundenheit zu Natur und Wasser, die Freundlichkeit und Offenheit der Stadt Meppen und ihrer Bürgerinnen und Bürger widerspiegeln. Die geschwungene Form der Farbstriche steht bewusst für die übergreifende Dynamik der Stadt Meppen.
Der griffige und zeitlose Spruch "Meppen - Immer mittendrin" steht für die Lage und die positive Entwicklung der Stadt Meppen in jeglicher Hinsicht.
Die Verwendung von Stadtwappen, Banner, Fahne und Logo ist geschützt. Eine Verwendung Dritter bedarf der vorherigen Genehmigung der Stadt Meppen.
Die genauen Festlegungen ergeben sich durch die vom Rat der Stadt Meppen erlassene Hauptsatzung.
Name und Rechtsstatus
Die Stadt führt den Namen "Stadt Meppen".
§ 1 Abs. 1 der Hauptsatzung
Erläuterung:
Meppen liegt an der Mündung der Flüsse Hase und Nordradde in die Ems und dieses scheint Meppen auch den Namen verliehen zu haben.
"Mappe" ist ein niederdeutsches Wort für Mund, welches auch für Mündungen genutzt wurde und das auch auf den Ortsnamen übertragen worden ist. Für Meppen wird volkstümlich die Übersetzung die "Stadt an den Mündungen" verwandt. Dieses ist jedoch wissenschaftlich nicht erwiesen. 834 wurde Meppen erstmals urkundlich erwähnt. Mit einer Schenkungsurkunde übertrug Kaiser Ludwig der Fromme die Missionszelle Meppen dem Kloster Corvey.
Die Stadt Meppen ist als Gemeinde im Sinne des Nds. Kommunalverfassungsgesetz eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (juristische Person).
Mit Beschluss des Landesministeriums wurde ihr zum 02.04.1985 der Rechtsstatus einer selbständigen Gemeinde verliehen. § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung
Wappen
Das Wappen der Stadt zeigt auf goldenem Grund einen Querbalken mit daraufstehendem
Kreuz in roter Farbe.
§ 2 Abs. 1 der Hauptsatzung
Erläuterung:
Das Wappen hat Bezug zum Wappen der Fürstbischöfe von Münster, die einen roten Balken in Gold ohne das Kreuz führten. Zahlreiche münsterländische Städte nahmen jenen roten Balken in ihrem Wappen auf, um damit ihre territoriale Zugehörigkeit anzuzeigen, wählten indes zur Unterscheidung vom landesherrlichen Wappen ein „Beizeichen“ oder variierten die Farben geringfügig. Warum gerade das Tatzenkreuz als das spezielle Meppener Beizeichen gewählt wurde, ist nicht überliefert. Es lässt sich nicht vom lokalen Patron, dem hl. Vitus, herleiten. Möglicherweise könnte eine Verbindung zu der besonderen Verehrung des hl. Kreuzes in Meppen bestehen, immerhin ist schon in einer Urkunde von 1376 die Existenz einer Bruderschaft des hl. Kreuzes in der Stadt bezeugt.
Da 1405 das Meppener Wappen erstmals nachgewiesen werden konnte, ist es wahrscheinlich, dass es im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts entstanden sein könnte.
Dienstsiegel
Das Dienstsiegel enthält das Brustbild des Heiligen Paulus mit dem Schwert in der rechten
und einer Burg in der linken Hand, darunter das Stadtwappen und trägt die Umschrift "Stadt
Meppen".
§ 2 Abs. 3 der Hauptsatzung
(Es ist ein Symbol für die rechtsverbindliche Zeichnung und die Bestätigung der Echtheit von Schriftstücken.)
Erläuterung:
Der Apostel Paulus im Siegel soll nicht den Patron der Meppener Kirche darstellen, sondern jenen des Bistums Münster. Damit wird auf die territoriale Zugehörigkeit der Stadt verwiesen, und nicht von ungefähr erhielt die landesherrliche Burg in Meppen, die Bischof Florenz 1374 errichten ließ, die Bezeichnung „Paulsburg“. Allerdings wird der hl. Paulus normalerweise mit seinen beiden Attributen Schwert und Buch dargestellt. Wenn ihm
im Meppener Siegel nun abweichend an der Stelle des Buches ein Architekturmodell beigegeben worden ist, dann wird dieses wohl auf die fragliche Paulsburg zu beziehen sein.
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Siegelabdruck an einer Urkunde von 1438
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Siegelstempel um 1850 Buch Stadtgeschichte
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Banner und Flaggen
Die Stadt Meppen verwendet heute zum einen ein Banner, Blau und Weiß längsgestreift und mit dem Stadtwappen etwas oberhalb der Mitte belegt und zum anderen eine Flagge, Blau-Weiß horizontal geteilt und mit dem Stadtwappen in der Mitte etwas zur Stangenseite belegt.
Nach § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung sind die Farben der Stadt: blau-weiß
Erläuterung:
Seit wann in Meppen blau-weiß gestreifte Banner und Flaggen in Gebrauch sind und warum die Farben Blau und Weiß gewählt wurden, konnte nicht mehr ermittelt werden.
Nähere Erläuterungen zu Stadtwappen, Siegel, Banner und Flaggen können in dem Buch "Meppen in der Geschichte" nachgelesen werden.
Logo der Stadt Meppen
Seit dem Jahr 1991verwendet die Stadt Meppen nebenstehendes Logo .
Es wurde nach einem Ideenwettbewerb als offizielles Logo der Stadt Meppen bestimmt.
Erläuterung:
Die Bögen im Logo nehmen die Silohuetten des historischen Meppener Rathauses aus dem Jahre 1408 wieder auf und stellen damit die Verbindung zwischen der alten und der neuen Stadt Meppen her. Die verschiedenen Farbstriche sollen die Verbundenheit zu Natur und Wasser, die Freundlichkeit und Offenheit der Stadt Meppen und ihrer Bürgerinnen und Bürger widerspiegeln. Die geschwungene Form der Farbstriche steht bewusst für die übergreifende Dynamik der Stadt Meppen.
Der griffige und zeitlose Spruch "Meppen - Immer mittendrin" steht für die Lage und die positive Entwicklung der Stadt Meppen in jeglicher Hinsicht.
Die Verwendung von Stadtwappen, Banner, Fahne und Logo ist geschützt. Eine Verwendung Dritter bedarf der vorherigen Genehmigung der Stadt Meppen.




