Haushalt und Finanzdaten
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
wir freuen uns, dass Sie sich für die finanzielle Situation der Stadt Meppen interessieren.
Nachfolgend sind einige Informationen zum Haushalt der Stadt Meppen eingestellt.
1. Grundsätzliches:
Nach den gesetzlichen Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung hat die Stadt Meppen jährlich einen Haushalt aufzustellen.
Erstmalig wurde zum Haushaltsjahr 2008 ein sogenannter "Doppischer Haushaltsplan" nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) aufgestellt.
Der Haushalt enthält alle im Kalenderjahr für die von der Stadt Meppen voraussichtlich zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen sowie die zu erwartenden Erträge und Einzahlungen. Er bildet die Grundlage für die Arbeit der Stadt und wird jedes Jahr vom Rat beschlossen.
Der Haushalt setzt sich aus einem Ergebnishaushalt (Erträge und Aufwendungen) und einem Finanzhaushalt (Einzahlungen und Auszahlungen) zusammen.
2. Haushalts- und Nachtragshaushaltspläne ab dem Jahr 2008:
Nachfolgend sind die Haushalts- und Nachtraghaushaltspläne des aktuellen und der vergangenen Jahre eingestellt.
3. Steuersätze der Stadt Meppen:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuer sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer (nach der Haushaltssatzung)
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 295 %
b) für die Grundstücke (B) 310 %
Gewerbesteuer 345% (nach der Haushaltssatzung)
Hundesteuer:(nach der Hundesteuersatzung)
Die festgesetzten Sätze könne Sie unter Dienstleistung "Hundesteuer" einsehen.
Vergnügungssteuer (nach der Vergnügungssteuer- und Spielgerätesteuersatzung)
Die festgesetzten Sätze für Veranstaltungen und den Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten können Sie unter der Dienstleistung "Vergnügungssteuer" einsehen.
wir freuen uns, dass Sie sich für die finanzielle Situation der Stadt Meppen interessieren.
Nachfolgend sind einige Informationen zum Haushalt der Stadt Meppen eingestellt.
1. Grundsätzliches:
Nach den gesetzlichen Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung hat die Stadt Meppen jährlich einen Haushalt aufzustellen.
Erstmalig wurde zum Haushaltsjahr 2008 ein sogenannter "Doppischer Haushaltsplan" nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) aufgestellt.
Der Haushalt enthält alle im Kalenderjahr für die von der Stadt Meppen voraussichtlich zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen sowie die zu erwartenden Erträge und Einzahlungen. Er bildet die Grundlage für die Arbeit der Stadt und wird jedes Jahr vom Rat beschlossen.
Der Haushalt setzt sich aus einem Ergebnishaushalt (Erträge und Aufwendungen) und einem Finanzhaushalt (Einzahlungen und Auszahlungen) zusammen.
2. Haushalts- und Nachtragshaushaltspläne ab dem Jahr 2008:
Nachfolgend sind die Haushalts- und Nachtraghaushaltspläne des aktuellen und der vergangenen Jahre eingestellt.
3. Steuersätze der Stadt Meppen:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuer sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer (nach der Haushaltssatzung)
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 295 %
b) für die Grundstücke (B) 310 %
Gewerbesteuer 345% (nach der Haushaltssatzung)
Hundesteuer:(nach der Hundesteuersatzung)
Die festgesetzten Sätze könne Sie unter Dienstleistung "Hundesteuer" einsehen.
Vergnügungssteuer (nach der Vergnügungssteuer- und Spielgerätesteuersatzung)
Die festgesetzten Sätze für Veranstaltungen und den Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten können Sie unter der Dienstleistung "Vergnügungssteuer" einsehen.




