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Eheschließung

Details
FB 3 Öffentliche Ordnung, Bürgeramt, Umweltschutz
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Winkeler, Anke 05931 153-134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Schulte, Willi 05931 153-133 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Hagen, Bernhard 05931 153-127 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden. Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

Zu beachten gilt:

  • Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden.
  • Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen.

Voraussetzungen:
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen bei der zuständigen Stelle verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.

Sie wollen den "Bund fürs Leben schließen"?

Sagen Sie an einem ganz besonderen Ort "JA" zueinander! Für Ihre Trauungszeremonie stehen Ihnen folgende Sehenswürdigkeiten der Stadt Meppen zur Verfügung:

  • der festliche Sitzungssaal des historischen Rathauses
  • die idyllisch gelegene Höltingmühle am Zusammenfluß von Hase und Dortmund-Ems-Kanal
  • das historische Wohnzimmer im Stadtmuseum (ehemals Arenbergsche Rentei).


An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Was muss ich mitbringen?
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch bei der zuständigen Stelle. Insbesondere wenn einer oder beide Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten Sie möglichst frühzeitig nachfragen, was Sie beachten müssen.


Rechtsgrundlage

  • §§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 28, 29 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
  • § 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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