FB 2 Zentrale Finanzwirtschaft
Haushalts- und Nachtragsangelegenheiten
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Fachbereichsleiter Schnieders, Josef | 05931 153-148 | ||
| Otten, Günter | 05931 153-140 |
Mit Wirkung vom 01.01.2006 sind die neue Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) sowie die Gemeinde- und -kassenverordnung (GemHKVO) in Kraft getreten. Dazu hat der Rat der Stadt Meppen beschlossen, dass zum 01.01.2008 der Wechsel auf das neue Haushaltsrecht erfolgt.
Erstmalig wurde daher zum Haushaltsjahr 2008 ein "Doppischer Haushaltsplan" nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) aufgestellt.
Der neue doppische Haushalt setzt sich aus einem Ergebnishaushalt und einem Finanzhaushalt zusammen. Die Bilanz wird zum Jahresabschluss erstellt und nicht im folgenden Haushalt abgedruckt.
Weitere Informationen zur finanziellen Situation der Stadt Meppen.
Erstmalig wurde daher zum Haushaltsjahr 2008 ein "Doppischer Haushaltsplan" nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) aufgestellt.
Der neue doppische Haushalt setzt sich aus einem Ergebnishaushalt und einem Finanzhaushalt zusammen. Die Bilanz wird zum Jahresabschluss erstellt und nicht im folgenden Haushalt abgedruckt.
Weitere Informationen zur finanziellen Situation der Stadt Meppen.








