FB 3 Öffentliche Ordnung, Bürgeramt, Umweltschutz
Vaterschaftsanerkennungen
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Winkeler, Anke | 05931 153-134 | ||
| Schulte, Willi | 05931 153-133 | ||
| Hagen, Bernhard | 05931 153-127 |
Sind Sie Eltern eines neugeborenen Kindes und nicht miteinander verheiratet?
Auch dieses bedeutet in der heutigen Zeit kein Problem mehr. Ggf. kann bereits bei der Anmeldung des Kindes im Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden. Grundsätzlich sollten dann beide Elternteile gleichzeitig im Standesamt vorsprechen.
Ein spezielles Merkblatt informiert über Besonderheiten.
Auch dieses bedeutet in der heutigen Zeit kein Problem mehr. Ggf. kann bereits bei der Anmeldung des Kindes im Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden. Grundsätzlich sollten dann beide Elternteile gleichzeitig im Standesamt vorsprechen.
Ein spezielles Merkblatt informiert über Besonderheiten.








