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Vaterschaftsanerkennungen

Details
FB 3 Öffentliche Ordnung, Bürgeramt, Umweltschutz
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Winkeler, Anke 05931 153-134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Schulte, Willi 05931 153-133 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Hagen, Bernhard 05931 153-127 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Sind Sie Eltern eines neugeborenen Kindes und nicht miteinander verheiratet?

Auch dieses bedeutet in der heutigen Zeit kein Problem mehr. Ggf. kann bereits bei der Anmeldung des Kindes im Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden. Grundsätzlich sollten dann beide Elternteile gleichzeitig im Standesamt vorsprechen.

Ein spezielles Merkblatt informiert über Besonderheiten.




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