Sprachauswahl

Sprachauswahl:

Deutsch Deutsch Nederlands Nederlands English English
Kontakt | Impressum | Sitemap

Meppen

Header-image

Sie befinden sich hier:
  • Startseite

  • Rathaus und Politik
    • Organisationseinheiten



UntermenÌ;

  • Home
  • Stadtporträt
  • Aktuelles & Service
  • Rathaus und Politik
    • Stadtverwaltung
    • Ihr Anliegen
    • Lebenslagen
    • Ansprechpartner/-innen
    • Organisationseinheiten
    • Formulare
    • Fundsachen
    • Ortsrecht
    • Politik, Ortsvorsteher
    • Ihr Bürgermeister
    • Ratsinfo
    • Finanzdaten
    • Wahlen
    • Abstimmungen
    • Zensus2011
    • Politische Parteien
    • Lob & Tadel
    • Stellenangebote der Stadt
  • Tourismus
  • Kultur, Sport, Jugend, Freizeit
  • Soziales, Familien
  • Bildung
  • Wirtschaft
  • Planen, Bauen, Wohnen

Container-Bereich


Content-Bereich

Sozialhilfe

Details
FB 5 Arbeit, Soziales und Gesundheit
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Fachbereichsleiter Pothen, Andreas 05931 153-104 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Kloppenburg, Wolfgang 05931 153-102 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen



An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Was muss ich mitbringen?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Druckversion anzeigen


Footer-Bereich

CITYWERK 2013
 |  Seitenanfang  |