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Wehrerfassung

Die Recherche in diesen Bereich bietet Ihnen die Möglichkeit die Dienstleistungen und zuständigen Ansprechpartner der Stadtverwaltung anhand entsprechend gewählter Grobzusammenfassungen nach Lebenslagen bzw. Lebensbereichen zu finden.


Dieses soll Ihnen die Suche erleichtern, soweit die gewünschten Dienstleistungen nicht direkt über den Menüpunkt "Ihr Anliegen" gefunden wurden.
Alle Männer, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind grundsätzlich wehrpflichtig. Die Wehrerfassung dient dazu, diesen Personenkreis festzustellen.

Die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) unterrichtet die in Frage kommenden Personen von der Erfassung, gibt ihnen die zur Übermittlung an das Kreiswehrersatzamt vorgesehenen Daten bekannt und fordert sie zur Überprüfung dieser Daten auf. Dieser Aufforderung muss Folge geleistet werden.


Rechtsgrundlage
Wehrpflichtgesetz in Verbindung mit Art. 12a des Grundgesetzes

Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundeswehr.de


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