FB 3 Öffentliche Ordnung, Bürgeramt, Umweltschutz
Fahrzeugstillegung
Die Recherche in diesen Bereich bietet Ihnen die Möglichkeit die Dienstleistungen und zuständigen Ansprechpartner der Stadtverwaltung anhand entsprechend gewählter Grobzusammenfassungen nach Lebenslagen bzw. Lebensbereichen zu finden.
Dieses soll Ihnen die Suche erleichtern, soweit die gewünschten Dienstleistungen nicht direkt über den Menüpunkt "Ihr Anliegen" gefunden wurden.
Dieses soll Ihnen die Suche erleichtern, soweit die gewünschten Dienstleistungen nicht direkt über den Menüpunkt "Ihr Anliegen" gefunden wurden.
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Ansprechpartner/innen im Bürgeramt | 05931 153-298 |
Seit dem 01.04.2006 können Fahrzeugstilllegungen auch über die Stadt Meppen erfolgen.
Was muss ich mitbringen?
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Kfz-Schilder
- Kfz-Schilder
Welche Gebühren fallen an?
Stilllegung EL-Kennzeichen: 5,60 Euro
Stilllegung auswärtige Kennzeichen: 10,70 Euro
Stilllegung auswärtige Kennzeichen: 10,70 Euro








