FB 5 Arbeit, Soziales und Gesundheit
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Fachbereichsleiter Pothen, Andreas | 05931 153-104 | ||
| Cremering, Eckhard | 05931 153-233 | ||
| Thien, Antonia | 05931 153-101 | ||
| Steinmetz, Hubert | 05931 153-232 | ||
| Kloppenburg, Wolfgang | 05931 153-102 | ||
| Borker, Stefanie | 05931 153-103 | ||
| Aselage, Heinz | 05931 153-269 | ||
| Gebken, Doris | 05931 153-107 | ||
| Müller, Henriette | 05931 153-100 | ||
| Gumprich, Sandra | 05931 153-173 | ||
| Peters, Oliver | 05931 153-105 | ||
| Winkeler, Henning | 05931 153-234 |
Arbeitslos? Geringes Einkommen z.B. aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit?
Dann kommt möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Betracht (Hartz IV).
Dann kommt möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Betracht (Hartz IV).
An wen muss ich mich wenden?
Wo ein Antrag gestellt werden kann, welche Unterlagen benötigt werden und weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Bundesagentur für Arbeit.
Zum 01.01.2005 wurden die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe zu einer neuen Leistung, der sogenannten "Grundsicherung für Arbeitssuchende", zusammengeführt. Die Leistung wird nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) gewährt. Der Landkreis Emsland ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als alleiniger Träger für sämtliche Aufgaben nach dem SGB II anstelle der Agentur für Arbeit zugelassen worden. Er ist damit seit dem 01.01.2005 für die Hilfegewährung an alle im Landkreis Emsland wohnenden bedürftigen erwerbsfähigen Arbeitssuchenden und deren Angehörige zuständig.
In die Durchführung dieser neuen Aufgabe wurde die Stadt Meppen eingebunden. Hier erfolgt die Erst- u. Auswegberatung sowie die Leistungsgewährung einschließlich der Durchführung der Sozialversicherung für die Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Meppen haben. Der Landkreis ist schwerpunktmäßig für die aktiven Leistungen wie z.B. Arbeitsvermittlung, Stellenakquise und Planung der notwendigen Eingliederungsmaßnahmen zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landkreises Emsland und auf den Internetseiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Zum 01.01.2005 wurden die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe zu einer neuen Leistung, der sogenannten "Grundsicherung für Arbeitssuchende", zusammengeführt. Die Leistung wird nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) gewährt. Der Landkreis Emsland ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als alleiniger Träger für sämtliche Aufgaben nach dem SGB II anstelle der Agentur für Arbeit zugelassen worden. Er ist damit seit dem 01.01.2005 für die Hilfegewährung an alle im Landkreis Emsland wohnenden bedürftigen erwerbsfähigen Arbeitssuchenden und deren Angehörige zuständig.
In die Durchführung dieser neuen Aufgabe wurde die Stadt Meppen eingebunden. Hier erfolgt die Erst- u. Auswegberatung sowie die Leistungsgewährung einschließlich der Durchführung der Sozialversicherung für die Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Meppen haben. Der Landkreis ist schwerpunktmäßig für die aktiven Leistungen wie z.B. Arbeitsvermittlung, Stellenakquise und Planung der notwendigen Eingliederungsmaßnahmen zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landkreises Emsland und auf den Internetseiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Was muss ich mitbringen?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 12.03.2008




