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Straßenreinigungsgebühr

Die Recherche in diesen Bereich bietet Ihnen die Möglichkeit die Dienstleistungen und zuständigen Ansprechpartner der Stadtverwaltung anhand entsprechend gewählter Grobzusammenfassungen nach Lebenslagen bzw. Lebensbereichen zu finden.


Dieses soll Ihnen die Suche erleichtern, soweit die gewünschten Dienstleistungen nicht direkt über den Menüpunkt "Ihr Anliegen" gefunden wurden.
Details
FB 2 Zentrale Finanzwirtschaft
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Timpe, Renate 05931 153-186 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Zur Deckung der Kosten, die der Stadt Meppen im Kalenderjahr durch die Straßenreinigung entstehen, wird eine Gebühr erhoben.

Als Benutzer der von der Stadt betriebenen öffentlichen Straßenreinigung gelten die Eigentümer der an die in der Straßenreinigungssatzung genannten Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Diese haben für die Benutzung Gebühren zu zahlen.

Verteilungsmaßstab ist die zur Straße hin liegende Grundstücksbreite.

Die Gebührenberechnung erfolgt nach vollen Metern. Angefangene Meter werden voll berechnet.

Näheres kann der Straßenreinigungssatzung und der Gebührenordnung zur Straßenreinigung auf der Seite Ortsrecht entnommen werden.


Welche Gebühren fallen an?
Seit dem 01.01.2012 betragen die Gebühren für

Reinigungsklasse 1 (Reinigung 1 x wöchentlich) 1,44 € pro Meter / Jahr
Reinigungsklasse 2 (Reinigung 2 x wöchentlich) 2,88 € pro Meter / Jahr
Reinigungsklasse 6 (tägliche Reinigung) 19,92 € pro Meter / Jahr


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