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Fundsachen

Details
FB 3 Öffentliche Ordnung, Bürgeramt, Umweltschutz
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Ansprechpartner/innen im Bürgeramt 05931 153-298 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

Haben sich die Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist (üblicherweise eines Monats) nicht gemeldet, gilt das Tier als herrenlos und wird zur weiteren Versorgung der betreuenden Stelle (wie dem Tierheim) überlassen.

Sie können nach verlorenen Sachen auch online suchen.
Nutzen Sie unser Fund-Info-Programm!

(verlorene Schlüssel sind nicht in der Onlinesuche erfasst!)

Nähere Informationen zu Fundtieren können Sie auch auf der Homepage der Tierpension Hüsing www.tierpension-holiday.de.vu erhalten.

Baubetriebshofgelände
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Baubetriebshofgelände

Für Fundfahrräder ist jedoch der Städtische Baubetriebshof in der Backemuder Straße 12 (Telefon: 9375-11)zuständig.

Bei der Stadt Meppen findet keine Versteigerung der Fundsachen statt, sondern diese werden karitativen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.



An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die näheren Angaben erhalten Sie oben unter Ansprechpartner/innen.

Hinweis:
Sie können nach verlorenen Sachen auch online suchen.
Nutzen Sie unser Fund-Info-Programm!

(verlorene Schlüssel sind nicht in der Onlinesuche erfasst!)


Nähere Informationen zu Fundtieren können Sie auch auf der Homepage der Tierpension Hüsing www.tierpension-holiday.de.vu erhalten.

Für Fundfahrräder ist jedoch der Städtische Baubetriebshof in der Backemuder Straße 12 (Telefon: 9375-11)zuständig.


Was muss ich mitbringen?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 01.12.2010


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