FB 5 Arbeit, Soziales und Gesundheit
Behindertenberatung
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Nykamp, Nadine | 05931 153-235 | ||
| Wübben, Annegret | 05931 153-314 |
Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche?
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Was muss ich mitbringen?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Mehr Informationen zum Thema "Schwerbehinderte Menschen" finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.09.2012








