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Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17

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Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Über die Fahrerlaubnis wird von der Führerscheinbehörde eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, man darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen fahren.

Voraussetzungen für Bewerber:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder 1. Hilfe-Nachweis
  • Erfolgreicher Sehtest
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • 30. Lebensjahr vollendet
  • im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet

Verfahrensablauf:
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen. Die Behörde erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.


An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Im Bereich der Stadt Meppen kann der Antrag auch bei der Stadt Meppen gestellt werden.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis
  • original Unterschrift auf Behördenvordruck
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder 1. Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
  • Antragsformular für jede Begleitperson (Anlage 2)
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (Anlage 1)

Die Antragsvordrucke halten auch die Fahrschulen für Sie bereit.

Rechtsgrundlage

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach ihrer Gebührenordnung fest.
Die Gebühren sind wie folgt:
56,20 Euro mit einer Begleitperson
zusätzlich 5,10 Euro bei Eintragung jeder weiteren Begleitperson

Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder Fahrerlaubnisbehörde.


Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009