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Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Über die Fahrerlaubnis wird von der Führerscheinbehörde eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, man darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen fahren. Voraussetzungen für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Verfahrensablauf: Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen. Die Behörde erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Im Bereich der Stadt Meppen kann der Antrag auch bei der Stadt Meppen gestellt werden.
Was muss ich mitbringen?
Die Antragsvordrucke halten auch die Fahrschulen für Sie bereit.
Rechtsgrundlage
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach ihrer Gebührenordnung fest.
Die Gebühren sind wie folgt: 56,20 Euro mit einer Begleitperson zusätzlich 5,10 Euro bei Eintragung jeder weiteren Begleitperson
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder Fahrerlaubnisbehörde.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
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