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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Seit 1996 besteht in Niedersachsen die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger mit einem Bürgerbegehren beantragen können, selbst über gewisse Angelegenheiten einer Stadt bzw. Gemeinde zu entscheiden.

Ein erfolgreiches Bürgerbegehren führt dabei zu einem Bürgerentscheid.

Die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen hierfür, finden Sie in den §§ 32 u. 33 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

In der Stadt Meppen erreichte das Bürgerbegehren zum Grundstück Püntkers Patt die erforderlichen Unterstützungsunterschriften. Der daraus resultierende Bürgerentscheid zum Grundstück Püntkers Patt fand am 15.07.2012 statt. Dieser war jedoch nicht erfolgreich.

Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt Bürgerentscheid Püntkers Patt