Für die Bearbeitung von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe- und Wohngeldanträgen gelten die o. g. Besuchszeiten. Für die Wohngeldbearbeitung steht zusätzlich der Montagnachmittag von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Ferner können sonstige Termine vereinbart werden.
Wählen Sie über dieses Symbol das entsprechende Tätigkeitsfeld des Mitarbeiters und Sie erhalten die aufgabenbezogenen Angaben über Amt, Ort und Sprechzeiten.