Stadt Meppen

Grafik eines runden oben links angeknabberten Kekses

Wir haben ein Plätzchen für Dich!

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

Allgemeine Informationen

Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungen und sonstiges Teileigentum) kann die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig.

Es kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für sämtliche Gebäude auf einem Grundstück erteilt werden. (Ausnahmen: Die Bescheinigung dient zur Schaffung von Dauerwohnrechten/ Dauernutzungsrechten oder es handelt sich um die Änderung bereits erteilter Bescheinigungen.)

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Bauordnung

An wen muss ich mich wenden?

Liegt ihr Grundstück im Stadtgebiet Meppen dann wenden Sie sich an die Bauaufsicht/Bauordnung der Stadt Meppen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung bei:

(Eine Ausfertigung erhalten Sie mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung zurück. Sofern Sie Mehrausfertigungen der Bescheinigung benötigen, fügen Sie bitte eine entsprechende Anzahl der Unterlagen bei.)

  • Aufteilungsplan (Bauzeichnung)
      • Grundrisse der Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschosse sowie Garage und Nebengebäude
      • Schnitte und Ansichten
      • bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung
      • Format der einzelnen Seiten nicht größer als DIN A 3
  • Lageplan
  • Urkunde des Notars (Notariatsvertrag, Teilungserklärung) - soweit vorhanden -

Aus dem Aufteilungsplan müssen die Wohnungen, auf die sich das Wohnungseigentum beziehen soll, oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, auf die sich das Teileigentum beziehen soll, ersichtlich sein.

Dabei bitte alle zu demselben Wohnungseigentum bzw. Teileigentum gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Ziffer kennzeichnen.

Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstückes sind durch Maßangaben im Aufteilungsplan zu bestimmen. Das ist in der Regel der Fall, wenn sich aus dem Plan die Länge, Breite und genau Lage (z.B. Abstand zu den Grundstücksgrenzen) der Fläche ergibt.

Aus dem Aufteilungsplan muss ersichtlich sein, dass die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind.

 

zurück
Seitenanfang