Stadt Meppen

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Kartenanwendung

Ablösung von Einstellplätzen

Allgemeine Informationen

Die Bauordnungen der Länder verpflichten den Bauherrn in Verbindung mit neu zu errichtenden Gebäuden eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu schaffen, die je nach Art der Nutzung des geplanten Gebäudes unterschiedlich aufgeschlüsselt ist. (§ 48 I BauO)

Grundsatz für diese Verpflichtung ist die Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen durch parkende PKW. 

In Fällen in denen die Schaffung dieser geforderten Stellplätze nicht möglich ist sieht die Bauordnung die Möglichkeit einer Ablösung von der Stellplatzpflicht vor.

Die Ablösung erfolgt durch die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages an die Gemeinde oder Stadt.

Für die Stadt Meppen beschränkt sich der Bereich auf die Innenstadt. Die genauen Zonenabgrenzungen sind der Ablösungssatzung zu entnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Bauverwaltung

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