Stadt Meppen

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Kartenanwendung

Archäologische Funde / Bodendenkmalpflege

Allgemeine Informationen

Archäologische Funde / Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Archäologische Funde

Verfahrensablauf

Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Meppen.

Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag
  • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
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