Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Öffnungszeiten:
Mo. bis Mi.: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel
Haltestelle: Domhof
Bus: Linie 30
Parkmöglichkeiten:
Nutzen Sie das Parkhaus Domhof,
Behindertenparkplatz direkt am Haus ggü. Gymnasialstraße 8
Anzahl: 158
Gebühren: ja
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Es fallen keine Gebühren an.
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.