Stadt Meppen

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Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Bauaufsicht

Allgemeine Informationen

Zu den Aufgaben gehören:

  • Beratung von Bauherren, Architekten und sonstigen Bauinteressenten in baurechtlicher, gestalterischer und konstruktiver Hinsicht

  • Prüfung und Genehmigung der Bauanträge, Bauvoranfragen

  • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften des öffentlichen Baurechts

  • Entgegennahme von Bauanzeigen bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen

  • Prüfung und Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen

  • Führen und Fortschreibung des Baulastenverzeichnisses

  • Mitwirkung an Genehmigungsverfahren anderer Behörden, z. B. des Landkreises Emsland - Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Naturschutzgesetz etc.

  • Überwachung von Bautätigkeiten, Überprüfung baurechtswidriger Zustände und ggfs. Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.

  • Sicherung und Einhaltung des öffentlichen Baurechts
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Meppen im gesamten Stadtgebiet Meppen.

Zuständige Stelle

Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:

Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr

Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr

Freitags 8-12:30

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