Zu den Aufgaben gehören:
- Beratung von Bauherren, Architekten und sonstigen Bauinteressenten in baurechtlicher, gestalterischer und konstruktiver Hinsicht
- Prüfung und Genehmigung der Bauanträge, Bauvoranfragen
- Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften des öffentlichen Baurechts
- Entgegennahme von Bauanzeigen bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen
- Prüfung und Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Führen und Fortschreibung des Baulastenverzeichnisses
- Mitwirkung an Genehmigungsverfahren anderer Behörden, z. B. des Landkreises Emsland - Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Naturschutzgesetz etc.
- Überwachung von Bautätigkeiten, Überprüfung baurechtswidriger Zustände und ggfs. Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.
- Sicherung und Einhaltung des öffentlichen Baurechts