Stadt Meppen

Grafik eines runden oben links angeknabberten Kekses

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Kartenanwendung

Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Allgemeine Informationen

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Bauordnung

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Bauaufsicht/Bauordnung der Stadt Meppen

Zuständige Stelle

Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:

Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr

Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr

Freitags 8-12:30

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