Stadt Meppen

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Bauleitplanung

Allgemeine Informationen

Die Bauleitplanung ist das zentrale städtebauliche Gestaltungselement der Kommunen; sie soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Das Bauplanungsrecht kennt zwei Stufen:

  • die vorbereitende Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan dargestellt wird und
  • die verbindliche Bauleitplanung, die sich in den Bebauungsplänen niederschlägt.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Der Rat der Stadt Meppen ist also zuständig für die Verabschiedung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne (sogen. Kommunale Planungshoheit).


Informationen zur Bauleitplanung erhalten Sie unter folgendem Link:

Bauleitplanung

Verfahrensablauf

Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

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