Stadt Meppen

Grafik eines runden oben links angeknabberten Kekses

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Kartenanwendung

Baumfällungen

Allgemeine Informationen

Die Stadt Meppen besitzt keine Baumschutzsatzung.

Falls Bäume, die im Eigentum der Stadt Meppen stehen, Schäden aufweisen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Meppen.

Erhaltenswerte Bäume auf privaten Flächen sind tlw. in Bebauungsplänen festgesetzt. Auskunft erteilt Ihnen der Fachbereich Stadtplanung.

Das Fällen eines Baumes sollte nur unter bestimmten Umständen durchgeführt werden, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm.

Verfahrensablauf
  • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
  • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

  • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
  • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
  • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
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