Stadt Meppen

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Kartenanwendung

Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

Allgemeine Informationen

Das traditionelle Aufgabenfeld der Denkmalpflege ist die weitgehende Erhaltung und die wissenschaftlich gesicherte Restaurierung des historischen Bestandes. Dies trifft auf das Einzeldenkmal wie auf Gebäudeensemble gleichermaßen zu.

Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Denkmalpflege Stadt Meppen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt.

Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

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