Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.
Ab dem 01.07.2015 werden das Elterngeld und die Elternzeit durch das "Elterngeld Plus" deutlich flexibler als bisher.
Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld, wie auch das Elterngeld Plus um 300,00 Euro monatlich.
Informationstool Familienleistungen
Ferner möchten wir Sie auf das neue Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufmerksam machen. Das Bundesministerium hat das „Informationstool Familienleistungen“ – www.infotool-familie.de – freigeschaltet. Die Idee dabei ist, dass (werdende) Eltern und Familien mithilfe des Tools durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden können, welche Leistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie potenziell in Frage kommen. Auch auf die Frage, wo und wie diese beantragt werden können, gibt das Tool Antwort. Bei Interesse klicken Sie bitte hier www.infotool-familie.de.