Stadt Meppen

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Kartenanwendung

Schöffen

Allgemeine Informationen

Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen haben die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden regelmäßig alle fünf Jahre gem. § 36 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes Vorschlagslisten für Schöffen aufzustellen.

Die nächste Schöffenwahl für die fünfjährige Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 findet im Frühjahr 2023 statt.

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