Stadt Meppen

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Vorkaufsrecht Inanspruchnahme oder Negativbescheinigung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Meppen besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist.

Verfahrensablauf:

Der Grundstücksverkäufer ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrags unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen. Diese hat dann zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht (durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung) auszuüben. Macht sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, stellt sie auf Antrag eine so genannte Negativbescheinigung aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Meppen (Stadtplanung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird eine Kopie des Kaufvertrages benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an, die abhängig sind vom Kaufpreis. Wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Stadtplanung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Abschluss eines Kaufvertrags ist durch den Grundstücksverkäufer unverzüglich der Stadt mitzuteilen. Die Stadt hat zur Bearbeitung zwei 'Monate Zeit.

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