Zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage wird ein einmaliger Wasserversorgungsbeitrag erhoben.
Für die Höhe des Wasserversorgungsbeitrages ist die Veranlagungsfläche relevant, welche sich in der Regel an der Größe des Grundstückes und dessen baurechtlich zulässiger Nutzbarkeit bemisst.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Bauverwaltung.
Nähere Einzelheiten können Sie auch der Wasserabgabensatzung oder auf der Seite der Stadtwerke Meppen entnehmen.