Die Zweckbindungsfrist beträgt 3 Jahre. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 ist der Betrag von 10.000,- Euro veranschlagt worden.
Die Förderrichtlinie, ein Merkblatt sowie das Antragsformular stehen ab dem 01.01.2020 zum Download bereit. Der Antrag kann beim Fachbereich Bauverwaltung der Stadt Meppen im Stadtbauamt Meppen eingereicht werden.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Frese unter der Tel.-Nr. 05931 153-163 oder unter l.frese@meppen.de für Auskünfte zur Verfügung.
- Merkblatt
- Förderrichtlinie
- Förderantrag (bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben)