© AbsolutVision (Pixabay) Im vergangenen Jahr wurde der entsprechende Beschluss durch den Stadtrat gefasst. Am Schlagbrückener Weg, an der Nödiker Straße und an der Hafenstraße werden in den nächsten Monaten Mehrfamilienhäuser realisiert, in denen mindestens 50 Prozent der Wohnungen Personen vorbehalten werden, die eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. „Die Vermietung an diesen Personenkreis ist für 35 Jahre fest vereinbart“, erklärte Bürgermeister Helmut Knurbein. Die Miete richte sich dabei nach dem Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetz.
Die Resonanz auf die angebotenen Grundstücke, die nach Höchstgebot veräußert wurden, sei enorm gewesen, sagte Bürgermeister Knurbein. Dauerhaft sollen nun im Zuge der Planungen neuer Wohnbauflächen entsprechende Grundstücke zu diesem Zweck berücksichtigt werden. Beispielhaft nannte er hier das Stadtumbaugebiet „Rechts der Ems“ und das Baugebiet am ehemaligen Waldstadion.
Das Land fördert entsprechende Baumaßnahmen und gewährt Investoren für den sozialen Wohnungsbau zinsgünstige Darlehen und Tilgungsnachlässe. Voraussetzung hierfür ist ein Wohnraumversorgungskonzept, über das die Stadt Meppen seit 2018 verfügt.