© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.comWas wird gefördert? - Gefördert werden Unternehmensgründungen für den Einstieg in die Selbstständigkeit, die Übernahme sowie die Umsiedlung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes in der Innenstadt. Antragsberechtigt sind ausschließlich Gründer im Bereich Handel und Gastronomie mit einem innenstadtrelevanten Sortiment. Grundsätzlich förderfähig sind investive Ausgaben, beispielsweise für die Betriebs- und Geschäftsausstattung und den Erwerb von Immobilien. Die Förderhöhe beträgt maximal zehn Prozent der nachweisbaren förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro. Dabei handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars an die Stadt Meppen, Stabsstelle Wirtschaftsförderung/ Citymanagement, Markt 43, 49716 Meppen zur richten. Die Verwendung des Zuschusses ist hier innerhalb von vier Monaten nach Auszahlung nachzuweisen. Das gegründete Unternehmen muss seinen Sitz für die Dauer von mindestens drei Jahren im Fördergebiet beibehalten. Andernfalls kann der Zuschuss anteilig zurückgefordert werden.
Für Fragen stehen Wirtschaftsförderer Alexander Kassner, Tel.: (05931) 153-226, E-Mail: a.kassner@meppen.de, und sein Team zur Verfügung.