Hinweis: Aufgrund der dynamischen Entwicklungen können wir keine Gewähr übernehmen, dass die von uns aufgeführte Informationen auf dem aktuellsten Stand sind. Bitte nutzen Sie auch die stets aktualisierte Seite von der Wirtschaftsförderung des Landkreises Emsland:
https://emslandgmbh.de/380-.html
Dort finden Sie auch weitere Information in Hinblick auf Kurzarbeitergeld, Entschädigungen bei angeordnetem Quarantänefall, nötigen Betriebsschließungen oder Stundungen von Steuerzahlungen.
Soforthilfen vom Land Niedersachsen / NBank |
Die NBank bietet ab sofort Liquiditätshilfen und Liquiditätszuschüsse für Unternehmen an.
a) Kredit für kleine und mittlere Unternehmen
Das Land wird kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Fall als Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung stellen. Das Besondere dabei ist, dass diese Liquiditätshilfe direkt von der NBank vergeben wird und dafür keine Sicherheiten erbracht werden müssen. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
b) Liquiditätszuschuss für Kleinunternehmen
Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten sollen außerdem einen einmaligen Liquiditätszuschuss von bis zu 20.000 Euro beantragen können. Dieser Zuschuss wird gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen zur Verfügung gestellt. Diese Hilfen stehen auch Start-ups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung.
Für das Programm gelten folgende Eckpunkte:
Antragsberechtigte: Kleine Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die in Folge der COVID-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und / oder Liquiditätsengpässe geraten sind. Als Kleinunternehmen i. S. d. Programms sollen Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Jahresumsatz bis zu 10 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme bis zu 10 Mio. Euro gelten.
Förderhöhe: Staffelung abhängig von der Betriebsgröße bzw. der Anzahl an Beschäftigten im Betrieb:
- bis fünf Beschäftigte: 3.000 Euro
- bis zehn Beschäftigte: 5.000 Euro
- bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
- bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro
Weitere Informationen unter: www.nbank.de
Soforthilfen des Bundes |
Damit die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen und Arbeitsmarkt möglichst gering bleiben, hat die Bundesregierung umfangreiche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Der Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Hilfen zur Unterstützung der Wirtschaft beschlossen. Es werden sowohl Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige bereitgestellt als auch größere Unternehmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds unterstützt.
a) Soforthilfe Kleinstunternehmer und Soloselbstständige
Für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe werden einmalige Soforthilfen unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Die Soforthilfe ergänzt die Hilfen der Länder und kann mit den dortigen Hilfsprogrammen kombiniert werden.
Das Ziel ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen (u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten). Für das Beziehen von Soforthilfen müssen Antragssteller wirtschaftliche Schwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie nach dem 11. März 2020 nachweisen, somit darf das Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein. Vorgesehen sind Soforthilfen für:
- bis zu fünf Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
- bis zu zehn 10 Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)
b) Grundsicherung für Selbstständige
Es werden 3 Milliarden Euro zur Grundsicherung von Selbstständigen zur Verfügung gestellt. Für eine schnelle Bewilligung ist die Bedürftigkeitsprüfung erst im Nachgang vorgesehen. Zudem wird auf die Offenlegung der Vermögensverhältnisse verzichtet. Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate.
Weitere Informationen unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html
c) Hilfe für große Unternehmen
Der Wirtschaftsstabilisierungsfond richtet sich insbesondere an große Unternehmen und ermöglicht neben den bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über KfW-Programme großvolumige Stützungsmaßnahmen. Auch dient der Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Refinanzierung der bereits beschlossenen KfW-Sonderprogramme. Der Fonds zielt auf die Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und auf die Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen. Denn deren Bestandsgefährdung hätte erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt. Der Fond ermöglicht dem Bund, sich direkt an Unternehmen zu beteiligen. Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist zunächst bis Ende 2021 befristet.
Zugang zum Fonds erhalten Unternehmen, die eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro aufweisen, Umsatzerlöse von mehr als 50 Millionen Euro erzielen und mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt beschäftigen. Zudem können auch kleinere Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur berücksichtigt werden. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sieht Liquiditätsgarantien, Kapitalmaßnahmen und die Refinanzierung als Stabilisierungsinstrumente vor.
Unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Wirtschaftsförderung der Stadt Meppen stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung:
Alexander Kassner
a.kassner@meppen.de
Tel.: 05931/153-226
Martina Lögering
m.loegering@meppen.de
05931/153-135
Janine Baalmann
j.baalmann@meppen.de
05931/153-155