In der jüngeren Vergangenheit hat ver.di in verschiedenen Städten der Region die Rechtmäßigkeit der Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen angezweifelt. Im Eilverfahren wurden Urteile von den zuständigen Verwaltungsgerichten erwirkt, mit denen die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen unterbunden wurde. „Vor diesem Hintergrund haben wir Kontakt zu ver.di aufgenommen und sowohl schriftlich als auch in einem persönlichen Gespräch die in Meppen beabsichtigten und seitens der Kaufmannschaft beantragten Sonntage erläutert. Aus unserer Sicht werden die Sonntage am 7. Mai mit den Maitagen, am 24. September mit dem Nödiker Herbstmarkt und am 15. Oktober mit der Rathauskirmes dem Anspruch auf einen prägenden Charakter gerecht“, kann Bürgermeister Knurbein die von ver.di gegenüber der Stadt geäußerte gegenteilige Auffassung zur Öffnung an den Maitagen sowie zum Nödiker Herbstmarkt nicht nachvollziehen. Aus Sicht der Gewerkschaft sei lediglich die Rathauskirmes ein ausreichender Anlass zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages. „Somit müssen wir leider feststellen, dass der Versuch einer Einigung mit ver.di im Vorfeld einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung gescheitert ist“, so der Rathauschef.
„Wir sind uns mit dem Verein für Wirtschaft und Werbung (VWW) e. V. als Vereinigung der Kaufmannschaft und Antragsteller einig, dass wir uns nunmehr vorerst auf den anstehenden Sonntag zu den Maitagen konzentrieren. Als zuständige Genehmigungsbehörde werden wir diesen verkaufsoffenen Sonntag im Bereich des Stadtkerns genehmigen.“ Man sei sich darüber im Klaren, dass mit einer Klage von ver.di vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück gerechnet werden muss. Dieses hatte in einem ähnlichen Fall die Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und –verkaufszeiten festgestellt und mit dieser Begründung einen verkaufsoffenen Sonntag abgelehnt.
„Sollte es uns genauso ergehen, werden wir eine Entscheidung in der nächsthöheren Instanz, bei dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, erwirken“, so Matthias Wahmes, städtischer Justiziar, und verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Oldenburg, das in einem ähnlichen Fall keine Verfassungswidrigkeit des in Rede stehenden Gesetzes festgestellt, sondern auf die Notwendigkeit des prägenden Charakters einer Veranstaltung abgestellt hat. „Wir würden es natürlich begrüßen, wenn wir den skizzierten Weg nicht gehen müssen“, wendet sich Bürgermeister Knurbein noch einmal an ver.di: „Die Zeiten für den stationären Einzelhandel sind außerordentlich schwer. Durch das jährlich zweistellige Wachstum des Versandhandels und einem Wachstum von lediglich 0,1 Prozent beim stationären Handel sind die Innenstädte mit ihrer Einkaufs- und damit auch Aufenthaltsqualität gefährdet. Verkaufsoffene Sonntage haben deshalb eine besondere Bedeutung für unseren Einzelhandel und damit für unsere Stadt.“
In letzter Konsequenz reden wir an dieser Stelle auch über Arbeitsplätze“, so Oliver Löning, Vorsitzender des VWW, und knüpft an dieser Stelle an: „Wir als Einzelhändler vor Ort sehen uns einer zunehmenden Konkurrenz durch den Handel im Internet ausgesetzt. Ungeachtet der ungleichen Wettbewerbsbedingungen stellen wir uns jedoch dieser Konkurrenz. Das Internet hat 24 Stunden am Tag und an jedem Wochenende durchgängig ‚geöffnet‘. Wenn wir jetzt der Möglichkeit beraubt werden, an der sehr beschränkten Anzahl von lediglich vier Sonntagen im Jahr zu öffnen, so werden wir in Sachen Chancengleichheit weiter benachteiligt. Darüber hinaus ist es fraglich, ob das Vorgehen von ver.di als Interessenvertretung der Arbeitnehmer tatsächlich im Interesse der Beschäftigten liegt. Fehlende Verkaufszeiten und fehlender Umsatz in unseren Geschäften bedeutet natürlich auch weniger Bedarf an Arbeitskraft und somit schlimmstenfalls auch an Arbeitsplätzen und das gilt es zu verhindern.“
Löning kritisiert auch das generelle Vorgehen: „Vor dem Hintergrund, dass ver.di als Gewerkschaft generell den Gerechtigkeitsaspekt im Fokus hat, kann ich nicht nachvollziehen, dass man fast ausschließlich verkaufsoffene Sonntage in Mittelzentren zu Fall bringen will und andernorts dem ‚Laissez-faire-Prinzip‘ folgt.“ Abschließend äußerte sich Löning, „selbstverständlich wollen und müssen wir uns an das Gesetz halten. Das sieht man daran, dass zum Beispiel Sonntage an denen eine Veranstaltung, die keinen prägenden Charakter haben, aus unseren Anträgen gestrichen wurden sowie an der Einhaltung der räumlichen Begrenzung zu den jeweiligen Veranstaltungsorten. Es handelt sich auch nicht um Veranstaltungen, die zum Zweck eines verkaufsoffenen Sonntages ins Leben gerufen werden. Die Kaufmannschaft möchte die Veranstaltungen begleiten beziehungsweise mit der Sonntagsöffnung ergänzen.“
„Unabhängig von der offenen Diskussion um den begleitenden verkaufsoffenen Sonntag am 7. Mai, wird die Veranstaltung ‚Meppener Maitage‘ stattfinden“, betont Bürgermeister Knurbein in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich. „Und wir freuen uns, dass unsere Einzelhändler dieses Event mit einer Öffnung ihrer Geschäfte unterstützen möchte.“ Dieses sei eine Bereicherung des ohnehin schon breit gefächerten Programms.