Folgende Verfahren liegen zur Zeit öffentlich aus:
a) 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Schwefingen – Wohnbauflächen östlich der Fuhrenkämpe
b) Bebauungsplan Nr. 656 der Stadt Meppen, Ortsteil Schwefingen, Baugebiet „Östlich der Fuhrenkämpe“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlichungsfrist: 20. Februar 2024 bis 22. März 2024
Bekanntmachung Meppener Tagespost
zu a)
132. Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur 132. Flächennutzungsplanänderung mit Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (saP)
zu b)
Gestaltungsvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 656
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 656 mit Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (saP)
Nähere Auskünfte zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan erteilt Herr Giese
Stellungnahmen zur Bauleitplanung senden Sie bitte an die Mailadresse
Bebauungsplan Nr. 146 der Stadt Meppen, Baugebiet "Innenverdichtung Königstraße"
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlichungsfrist: 20. Februar 2024 bis zum 22. März 2024
Bekanntmachung Meppener Tagespost
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 146
Nähere Auskünfte zum Bebauungsplan erteilt Herr Giese
Stellungnahmen zur Bauleitplanung senden Sie bitte an die Mailadresse
Für folgende Bauleitplanverfahren findet momentan die frühzeitige Beteiligung statt:
Erklärungen:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch wird eine Woche vorher im amtlichen Teil der Meppener Tagespost und im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen bekanntgemacht.
Die Unterlagen liegen, neben der Veröffentlichung im Internet, für die Dauer eines Monats im Stadtbauamt Meppen, Kirchstr.2 (Aushang im Flur des Erdgeschosses im Haupteingangsbereich des Bauamtes, 49716 Meppen) während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
- Entwurf des Bauleitplans (Bebauungs- oder Flächennutzungsplan)
- Begründung mit ggf. Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften
- wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
oder zur Niederschrift zu dem Entwurf des Bauleitplans abgegeben werden.
Wenn Sie persönlich eine Stellungnahme abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter terminvereinbarung@meppen.de
Gesetzestext
§ 3
Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4
Beteiligung der Behörden
(1) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern. Hieran schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die Äußerung zu einer Änderung der Planung führt.
§ 4a
Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung