11.03.2024
Unsere Stadt
Die vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am 23. November 2023 beschlossene 128. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Hüntel – Wohnbauflächen am Sinnigerweg nebst Begründung mit Umweltbericht wurde dem Landkreis Emsland gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorgelegt. Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom 01. März 2024 (Az.: 65-610.35/675/2024/175) die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Hüntel – Wohnbauflächen am Sinnigerweg nebst Begründung mit Umweltbericht genehmigt. weiterlesen
11.03.2024
Unsere Stadt
Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 23. November 2023 den Bebauungsplan Nr. 558 der Stadt Meppen, Ortsteil Hüntel, Baugebiet: „Sinnigerweg“ nebst Begründung mit Umweltbericht gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen. weiterlesen
29.02.2024
Unsere Stadt
Vegetationskundliche und faunistische Kartierungsarbeiten im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans im Landkreis Emsland weiterlesen
15.06.2023
Unsere Stadt
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Für den Bereich der östlichen Altstadt zwischen Burgstraße, Obergerichtsstraße und Markt wurde im September 1988 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Im Verwaltungsausschuss wurde der Bebauungsplanentwurf 1991 um eine Festsetzung zum Ausschluss von Vergnügungsstätten im Erdgeschoss erweitert.
Im Geltungsbereich sind für die Altstadt typische kleinmaßstäbliche Gebäude anzutreffen. Zur rechtssicheren Umsetzung der städtebaulichen Ziele bei aktuellen Bauvorhaben und um den kleinteiligen und teilweise historischen Gebäudebestand weiterhin flexibel und langfristig nutzen zu können und zukünftige Konflikte zu vermeiden, ist es erforderlich, das Bebauungsplanverfahren in diesem Quartier weiter zu führen. weiterlesen
05.01.2022
Unsere Stadt
Allgemeinverfügung
21.08.2018
Unsere Stadt
Das Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03.05.2013, in der zurzeit gültigen Fassung, räumt dem Bürger die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten zu widersprechen. weiterlesen