Folgende Verfahren liegen zur Zeit öffentlich aus:
Für folgende Bauleitplanverfahren findet momentan die frühzeitige Beteiligung statt:
135. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Versen – Nördliche Erweiterung Euroindustriepark Versen
Bebauungsplan Nr. 770 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Nördliche Erweiterung Euroindustriepark Versen“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlichungsfrist: 16. April 2024 bis 17. Mai 2024
135. Flächennutzungsplanänderung
Nähere Auskünfte zum Bebauungsplan erteilt Herr Giese
j.giese@meppen.de
Erklärungen:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch wird eine Woche vorher im amtlichen Teil der Meppener Tagespost und im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen bekanntgemacht.
Die Unterlagen liegen, neben der Veröffentlichung im Internet, für die Dauer eines Monats im Stadtbauamt Meppen, Kirchstr.2 (Aushang im Flur des Erdgeschosses im Haupteingangsbereich des Bauamtes, 49716 Meppen) während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
- Entwurf des Bauleitplans (Bebauungs- oder Flächennutzungsplan)
- Begründung mit ggf. Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften
- wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
oder zur Niederschrift zu dem Entwurf des Bauleitplans abgegeben werden.
Wenn Sie persönlich eine Stellungnahme abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter terminvereinbarung@meppen.de
Gesetzestext
§ 3
Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4
Beteiligung der Behörden
(1) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern. Hieran schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die Äußerung zu einer Änderung der Planung führt.
§ 4a
Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung