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Sie möchten ein Unternehmen gründen? Ihr Betrieb ist erfolgreich und es steht ein An- oder Neubau ist geplant? Sie sind in einer schwierigen Situation und Investitionen stehen an?
Öffentliche Fördergelder können einem Unternehmen in besonderen Situationen sehr weiter helfen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten einer Förderung!
Aufgrund der Vielzahl von Förderprogrammen können wir auf dieser Seite nur eine Auswahl an Förderprogrammen vorstellen. Unter www.foerderdatenbank.de können Sie nach weiteren Förderprogrammen suchen.
Allgemeine Förderung & Existenzgründung
Zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze gewährt der Landkreis Emsland an kleine und mittelständische Unternehmen Zuschüsse für betriebliche Investitionen. Auch Existenzgründer können diesen Zuschuss beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen werden.
Mehr Informationen unter:
Für Existenzgründer ist es schwierig, passende Finanzierungsmöglichkeiten und Förderangebote zu finden. Deutlich über 1000 unterschiedliche Programme für Fördermittel stehen Gründern und kleinen Unternehmen in Deutschland zur Verfügung. Insbesondere für Existenzgründer ist schwierig, hier den Überblick zu behalten. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, geeignete Fördermittel für Ihr Gründungsvorhaben zu finden.
Einen Überblick über passende Förderangeboten finden Sie unter:
https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Finanzierung/Foerderprogramme/inhalt.html
Zu empfehlen sind auch die regelmäßigen Veranstaltungen der Emsland GmbH, die sich explizit an Gründer richten. Den Veranstaltungskalender finden Sie unter
Einzelhandel
Seit 2020 fördert die Stadt Meppen Neuansiedlungen von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten.
Grundsätzlich förderfähig sind investive Ausgaben, beispielsweise für die Betriebs- und Geschäftsausstattung und den Erwerb von Immobilien.
Die Förderhöhe beträgt maximal zehn Prozent der nachweisbaren förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro. Dabei handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Weiter Informationen finden Sie hier.
Innvoationsförderung & Digitalisierung
Mit dem Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden, um sie langfristig wettbewerbsfähig und zukunftsfest zu machen.
Im Rahmen zweier Module können Zuschüssen von bis zu 70 Prozent beantragt werden. Das Modul 1 umfasst die Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software. Bei Modul 2 handelt es sich um die Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden zu Digitalthemen. Die Module 1 und 2 können auch kumulativ in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans.
Mehr Informationen hier.
Sie möchten ein Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben in Ihrem Unternehmen durchführen? Das IFP bietet Anreize, neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen, zu entwickeln. Die innovativen Vorhaben sollen dazu beitragen, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung zu verbessern. Dabei soll sowohl die Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen intensiviert werden. Einzelprojekte sind ebenfalls förderfähig.
Förderfähig sind
Was wird gefördert?
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