Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die allein oder mit ihrer Familie, ihrem Partner von der Stadt Meppen oder in einem Baugebiet, in dem die Bauplatzvergabe über die Stadt Meppen erfolgt, ein Baugrundstück zur Eigennutzung nach dem 01.01.2010 erworben hat oder erwerben wird und ein Kind unter 18 Jahren betreut. Zudem ist antragsberechtigt, wer nach dem 01.01.2015 im Stadtgebiet Meppen ein Baugrundstück oder eine Gebrauchtimmobilie von privat erworben hat oder erwerben wird.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Antragsteller auf dem erworbenen Grundstück bzw. in der erworbenen Immobilie wohnen (Meldebescheinigung).