Informieren Sie sich hier über aktuell geförderte Maßnahmen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Das insbesondere mit asbesthaltigen Stoffen kontaminierte Grundstück „Emmener Straße 8“ (Gemarkung Emslage, Flur 258, Flurstück 12) ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 759 I der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: Industriegebiet zwischen A 31, B 402 und K 225“ als Industriegebiet (GI) ausgewiesen. Die Bodenverunreinigungen stammen von einem in den 90er-Jahren dort angesiedelten und inzwischen insolventen Unternehmen. Haftbare Rechtsnachfolger sind nicht mehr vorhanden. Auf Grund der Verunreinigungen ist das 5.367 m² große Grundstück für die im Bebauungsplan ausgewiesene Nutzung derzeit nicht mehr nutzbar und stellt sich als Brachfläche dar. Im Jahre 2019 konnte die Stadt Meppen das Grundstück nach langjährigen und schwierigen Bemühungen schließlich kaufen und so die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen für die jetzt vorgesehene Bodensanierung schaffen.
Die Sanierung von Abfallablagerungen und Bodenverunreinigungen zur Wiedernutzung für Betriebsansiedlungen wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Niedersachsen Programmgebiet Stärker entwickelte Region (SER); Förderperiode 2014 – 2020 nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung verschmutzter Flächen (Förderrichtlinie Brachflächensanierung) gefördert. Nach dem vorliegenden Förderbescheid der N-Bank vom 09.09.2021 beträgt der Fördersatz insgesamt rd. 65 v. Hd. der zuwendungsfähigen Kosten , wobei rd. 50 v. Hd. aus EFRE- Mitteln der Europäischen Union und rd. 15 v. Hd. vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden. Bezogen auf zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 478.877,83 Euro beträgt die bewilligte Förderung insgesamt 311.270,58 Euro.
Die Zuwendung setzt sich wie folgt zusammen:
Mittel aus EFRE-Programmgebiet SER: 239.438,91 Euro
Mittel des Landes Niedersachsen: 71.831,67 Euro
Nach der Bodensanierung, die bis zum 30.06.2022 abzuschließen ist, ergibt sich gemeinsam mit dem östlich gelegenen städtischen Grundstück (Gemarkung Emslage, Flur 58, Flurstück 10) zur Größe von 3.283 m² eine zusammenliegende Fläche von insgesamt 8.650 m² in dem etablierten Gewerbegebiet, die ansiedlungswilligen Betrieben umgehend angeboten und zweckentsprechend bebaut werden kann, zumal auf Grund des gegebenen Planungsrechtes die Aufstellung eines weiter gehenden Konzeptes nicht erforderlich ist.
Das Land Niedersachsen unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Pandemiefolgen in den Innenstädten. Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ umfasst 117 Millionen Euro aus der EU-Aufbauhilfe REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und soll Kommunen dabei unterstützen, ihre Innenstädte mit auf die Situation vor Ort zugeschnittenen Konzepten zukunftssicher aufzustellen. Dabei geht es auch um den Einzelhandel, aber noch viel mehr: beispielsweise sollen neue Nutzungen und Aufenthaltsqualitäten ermöglicht und Digitalisierung und Klimaschutz vorangebracht werden.
Für das Sofortprogramm hat das Land der Stadt Meppen 755.000 € (90%) an Fördergeldern zur Verfügung gestellt. Die Stadt Meppen steuert aus Eigenmitteln 83.900 € (10%) zum Innenstadtprogramm bei. Die Untergrenze des jeweiligen Projektvolumens liegt für investive Maßnahmen bei 50.000 Euro, bei nicht-investiven Maßnahmen wie beispielsweise Konzepte, Strategien, Gutachten oder Mietsubventionen bei 30.000 Euro.
Als Fördergebiet wird definiert der Bereich rund um das historische Zentrum von Meppen mit der Fußgängerzone, innerhalb des historischen Stadtwalls (An der Bleiche/Am Wall, Bereich der Schülerwiese) sowie der Bereich der Meppener Einkaufspassage und die angrenzenden Bereich der Bahnhofstraße, der Herzog-Arenberg-Straße und der Schützenstraße bis zum Bahnhof.